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Kommentar:  Nennung der Entgelt- und Besoldungsgruppe in den Stellenanzeigen 

Bei der Ausschreibung einer Stelle gibt es zwei „Glaubensrichtungen“: Diejenigen, die eine Vergütung der Stelle klar und direkt in der Anzeige angeben und diejenigen, die dies nicht tun. Die erste Gruppe ist aus meiner Sicht in der Mehrheit und in meinem Kommentar gehe ich heute darauf ein, warum ich diesen Weg auch für sinnvoll und richtig halte.  

Für einen möglichen Bewerber ist es entscheidend, sich ein gutes Bild von der ausgeschriebenen Position zu machen. Passt die Aufgabe zu mir? Habe ich die notwendige Qualifikation? Sagt mir der Arbeitgeber zu? Dies sind nur einige wenige der Fragen, die sich stellen. Aber nicht zuletzt möchte jede Person wissen, was die Gegenleistung für die eigene Arbeit ist. Benefits, Klima, Kollegen, Wertschätzung sind alles wichtige Punkte. Allerdings ist für die große Mehrheit auch die Vergütung ein Entscheidungskriterium. Einerseits stellt die Höhe der Vergütung ein Kriterium an sich dar und andererseits gibt die Entgeltgruppe auch meist eine Einschätzung zur Ansiedlung der Stelle in der Hierarchie des Arbeitgebers. Der letzte Punkt ist vielen Bewerber wichtig, da in der Haltung der meisten Personen ein Wechsel zumindest gleichwertig, besser noch einen Aufstieg darstellen soll.  

Da in der Regel ein umfassendes Informationsbedürfnis besteht, bildet also das Weglassen dieser Angabe eine Hürde für mögliche Bewerber. Eine Hürde führt wiederum dazu, dass die Absprungrate steigt und die Zahl der Bewerbungen sinkt. Des Weiteren kann die fehlende Information zu Unsicherheit bei den Bewerbern führen, wobei sich Zweifel auch immer negativ auf die Bewerbungswahrscheinlichkeit auswirken. 

Aus meiner Sicht gibt es auch kein wirklich überzeugendes Argument, die Information zur Vergütung wegzulassen. Denn im öffentlichen Dienst und insbesondere im kommunalen Bereich liegt durch die Organisation in Stellenplänen und die Vorgabe der Bewertung jedes Dienstpostens sowie die Bindung an Tarifverträge nahezu kein Spielraum für eine Gestaltung der Vergütung vor. Dies ist daher ein entscheidender Unterschied zur Wirtschaft. So können hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Gehalt dem Grundsatz nach miteinander frei verhandeln.  

Daher mein Plädoyer: Informieren Sie umfänglich in den Stellenanzeigen und geben Sie immer die Vergütung transparent an! 

Wenn Sie Zweifel haben, ob ihre Vergütung am Markt bestehen kann, sollten sie in drei Richtungen weiterdenken. Erstens: Gibt es eine Möglichkeit, die Vergütung zu verbessern? Zweitens: Kann die Stelle durch andere Faktoren attraktiver gemacht werden – z.B. Zulagen, Benefits? Drittens: Wie kann ich mich als Arbeitgeber bestmöglich präsentieren, sodass manchmal auch eine unattraktive Vergütung trotzdem akzeptiert wird? 

Der Autor Christian Pollack ist Geschäftsführer der public-pioneers GmbH und Ansprechpartner für Headhunting, Personalgewinnung und Employer Branding. Als ehemaliger Kommunal- und Landesbeamter bringt er vielfältige Erfahrungen & Kenntnisse aus dem öffentlichen Dienst in seine Arbeit ein und steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.   

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